Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hotel PLATZHIRSCH Fulda

 

 

Wir unternehmen alles, um unseren Gästen den Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich zu gestalten. Sie sollten wissen, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Bitte beachten Sie daher unsere Geschäftsbedingungen, die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.

 

1          Geltungsbereich

1.1       Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, die das Hotel Platzhirsch gegenüber dem Gast, dem Veranstalter und den sonstigen Vertragspartnern erbringt. 

Die Leistungen bestehen insbesondere in der entgeltlichen Nutzungsüberlassung von Hotelzimmern und sonstigen Räumlichkeiten für Seminare, Tagungen, Präsentationen und Konferenzen, in dem Verkauf von Speisen und Getränken, in der Organisation von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen und sonstigen Programmen. Das Hotel ist berechtigt, Leistungen und Lieferungen durch Dritte zu erbringen.

1.2       Diese Geschäftsbedingungen beziehen sich auf alle Arten von Verträgen, die mit dem Hotel abgeschlossen werden.

1.3       AGB des Vertragspartners finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter dem Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.

 

2          Vertragspartner, Vertragsabschluss

2.1       Die Vertragspartner sind das Hotel und der Gast.

2.2       Der Vertrag kommt grundsätzlich durch die Annahme des mündlichen oder schriftlichen Antrages des Gastes durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung mündlich, schriftlich, in Textform oder - falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist - durch ein konkludentes Handeln in der Form der Bereitstellung der Räumlichkeiten zu bestätigen.

2.3       Bei einer vorhergehenden Buchungsanfrage des Gastes oder eines für den Gast handelnden Dritten kommt der Vertrag mit der entsprechenden Buchungsbestätigung des Hotels zustande.

2.4       Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber mit dem Gast als Gesamtschuldner, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.

2.5       Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung für den Gast und das Hotel dann verbindlich, wenn der Gast nicht innerhalb von 7 Tagen von dem angebotenen Rücktrittsrecht Gebrauch macht oder die angebotene Leistung in Anspruch nimmt. Ist der Gast Verbraucher, gilt das nur, wenn er in der Bestätigung auf diese Folge hingewiesen wurde.

 

3          Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

3.1       Das Hotel ist verpflichtet, die von dem Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2       Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Sollten Zimmer im Hause nicht verfügbar sein, wird das Hotel den Gast unverzüglich informieren und einen gleichwertigen Ersatz in einem räumlich nahe gelegenen Hotel gleicher Kategorie anbieten.

3.3       An dem vereinbarten Anreisetag stehen dem Gast gebuchte Zimmer ab 14:00 Uhr zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. Gebuchte Zimmer, die nicht bis spätestens 18.00 Uhr des Anreisetages bezogen werden, können durch das Hotel anderweitig vergeben werden. Dies gilt nicht, sofern ausdrücklich eine spätere Anreise vereinbart wurde.

3.4       An dem vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 14:00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Dem Gast steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch zusteht.

 

4          Preise, Zahlung, Aufrechnung

4.1       Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die für die von ihm in  Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für die von dem Gast direkt oder über das Hotel beauftragten Leistungen, die durch Dritte erbracht und von dem Hotel verauslagt werden.

4.2       Die Leistungen und die Preise des Hotels ergeben sich aus der Reservierungs- bzw. aus der Auftragsbestätigung. Sofern die Reservierung nicht bestätigt wurde, gelten die jeweiligen Tagespreise des Hotels.

4.3       Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht von dem Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxen oder Kulturförderabgaben.

4.4       Bei einer Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss  werden die Preise entsprechend angepasst, höchstens jedoch um 10%. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

4.5       Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer von dem Gast gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Gastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die   Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.

4.6       Rechnungen des Hotels ohne ein Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab dem Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit von dem Gast verlangen. Bei einem Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8,12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

4.7       Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss von dem Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können in dem Vertrag vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

4.8       In begründeten Fällen, zum Beispiel bei einem Zahlungsrückstand des Gastes oder bei einer Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zum Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung oder eine Anhebung der in dem Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

4.9       Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes von dem Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für bestehende und  künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß der vorstehenden Ziffer 4.7 und/oder Ziffer 4.8 geleistet wurde.

4.10     Bei garantierten Buchungen (mit der Angabe einer Kreditkartennummer), bei denen zwischen Buchung und Anreise mehr als 24 Stunden liegen, ist es dem Hotel gestattet, die Kreditkarte mit 50% des vereinbarten Übernachtungspreises zu belasten. Bei  garantierten Buchungen (mit der Angabe einer Kreditkartennummer), bei denen zwischen Buchung und Anreise weniger als 24 Stunden liegen, ist es dem Hotel gestattet, den vollständigen Zimmerpreis bei der Anreise zu kassieren.

4.11     Für jede Mahnung nach dem Eintritt des Verzuges wird eine Mahngebühr in Höhe von 10 Euro erhoben. Ist der Gast Verbraucher, steht es ihm frei nachzuweisen, dass dem Hotel ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

4.12     Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

 

5          Veranstaltungen

5.1       Der Veranstalter hat dem Hotel die endgültige Teilnehmerzahl bis spätestens 60 Tage vor dem Termin der Veranstaltung mitzuteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern.

5.2       Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl gegenüber der als endgültig gemeldeten Anzahl nach unten können nicht berücksichtigt werden und gehen zu Lasten des Veranstalters.

            Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl gegenüber der als endgültig gemeldeten Anzahl nach oben wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Änderungen der Personenzahl müssen vorher mit dem Hotel abgestimmt werden.

5.3       Bei Änderungen der Bestuhlung in den Tagungsräumen an dem Tag der Veranstaltung behält sich das Hotel vor, je nach Aufwand der anfallenden Arbeiten, diese Kosten dem Veranstalter in Rechnung zu stellen.

5.4       Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht hinausgehen, kann das Hotel ab 24.00 Uhr ein Bedienungsgeld aufgrund von Einzelnachweisen abrechnen, soweit das vereinbarte Entgelt nicht bereits eine Zeitdauer über Mitternacht hinaus berücksichtigt.

5.5       Der Veranstalter ist grundsätzlich nicht berechtigt, Speisen und/oder Getränke zu den Veranstaltungen mitzubringen. In Sonderfällen kann darüber jedoch vorher eine schriftliche Vereinbarung mit dem Hotel getroffen werden. In diesen Fällen wird eine Servicegebühr bzw. ein Korkgeld berechnet.

5.6       Veranstalter und Besteller haften für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen und Getränke.

5.7       Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Hotel unaufgefordert mitzuteilen, wenn die Leistungserbringung und/oder die Veranstaltung aufgrund ihres Inhaltes oder Charakters geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange des Hotels zu beeinträchtigen oder zu gefährden. Bei einem Verstoß kann das Hotel die Veranstaltung absagen.

5.8       Zeitungsanzeigen sowie sonstige Werbemaßnahmen oder Veröffentlichungen, insbesondere Einladungen zu Vorstellungsgesprächen, politischen oder religiösen Ver-anstaltungen und Verkaufsveranstaltungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen, bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

5.9       Bei Abrufkontingenten für Veranstaltungen

  • bis 10 Zimmer rufen die Teilnehmer ihr Zimmer zur vereinbarten Rate/Kategorie bis acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn selbst ab. Danach fallen die nicht abgerufenen Zimmer wieder in die freie Verfügbarkeit des Hotels zurück. Zusätzlich benötigte Zimmer werden nach Ablauf dieser Frist zu den regulären Preisen angeboten.
  • ab 11 Zimmern rufen die Teilnehmer ihr Zimmer zur vereinbarten Rate/Kategorie bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn selbst ab, danach fallen die nicht abgerufenen Zimmer wieder in die freie Verfügbarkeit des Hotels zurück. Zusätzlich benötigte Zimmer werden nach Ablauf dieser Frist zu den regulären Preisen angeboten.

5.10     Bei einer Änderung der Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen ist das Hotel berechtigt, bestätigte Räume zu tauschen.

5.11   Der Veranstalter haftet für das Verhalten seiner Mitarbeiter, der Veranstaltungsteilnehmer sowie sonstiger Hilfskräfte wie für eigenes Verschulden. Das Hotel kann von dem Veranstalter die Stellung einer angemessenen Sicherheit (Versicherung, Kaution, Bürgschaft) verlangen.

 

6          Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung/Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels)

6.1       Reservierungen des Gastes sind für beide Vertragspartner grundsätzlich bindend. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht in dem Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils schriftlich erfolgen.

6.2       Sofern zwischen dem Hotel und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne  Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel schriftlich ausübt.

6.3       Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Auf-wendungen pauschalieren. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dieser Anspruch des Hotels nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

Demnach gilt:

Stornierungen/Teilstornierungen von:
 

  • Individualreservierungen bis 4 Zimmer (Übernachtung inklusive/zuzüglich Frühstück, Halbpension, Vollpension und sonstige bestellte Leistungen)

Eine kostenfreie Stornierung ist bis 48h - Ortszeit: 14.00 Uhr vor Anreise möglich.
Wir berechnen Ihnen 90% des vereinbarten Zimmerpreises bei Nichtanreise, vorzeitiger Abreise oder bei Stornierung nach dem oben genannten Zeitpunkt.


  • Gruppen ab 5 bis 10 Zimmer (Übernachtung inklusive/zuzüglich Frühstück, Halbpension, Vollpension und sonstige bestellte Leistungen)

Keine Berechnung bei mehr als 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn/Anreise,
50% des Umsatzes vom 13. bis zum 6. Tag,
70% des Umsatzes vom 5. bis zum 3. Tag,
90% des Umsatzes vom 2. Tag bis Nichtanreise.
 

  • Gruppen ab 11 Zimmer (Übernachtung inklusive/zuzüglich Frühstück, Halbpension, Vollpension und sonstige bestellte Leistungen)

Keine Berechnung bei mehr als 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn/Anreise,
20% des Umsatzes vom 29. bis zum 20. Tag,
50% des Umsatzes vom 19. bis zum 15. Tag,
70% des Umsatzes vom 14. bis zum 3. Tag,
90% des Umsatzes vom 2. Tag bis Nichtanreise.

Stornokosten für bestellte technische Einrichtungen zur Durchführung einer Veranstaltung fallen insoweit an, als zum Zeitpunkt der Stornierung durch deren Bereit-stellung bereits ein Kostenaufwand entstanden ist und dieser nicht durch eine anderweitige Verwendung gedeckt werden kann.
 

  • Arrangement / Aktionsrate (Übernachtung inklusive/zuzüglich Frühstück, Halbpension, Vollpension und sonstige bestellte Leistungen)

Diese Reservierungen können bis 7 Tage vor Anreise kostenfrei storniert werden.
70% des Umsatzes vom 6.-3. Tag,
90% des Umsatzes vom 2. Tag bis Nichtanreise.
 

Gesonderte Regelung bei Abrufkontingenten:

Keine Berechnung bei mehr als 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn/Anreise,
50% des Umsatzes vom 13. bis zum 6. Tag,
70% des Umsatzes vom 5. bis zum 3. Tag,
90% des Umsatzes vom 2. Tag bis Nichtanreise.
 

  • Veranstaltungen (Übernachtungen, Tagungspauschalen und sonstige bestellte Leistungen)

Keine Berechnung bei mehr als 60 Tagen vor Veranstaltungsbeginn/Anreise,
20% des Umsatzes vom 59. bis zum 30. Tag,
50% des Umsatzes vom 29. bis zum 15. Tag,
70% des Umsatzes vom 14. bis zum 3. Tag,
90% des Umsatzes vom 2. Tag bis Nichtanreise.

 

7          Rücktritt des Hotels

7.1       Sofern vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Frist-setzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

7.2       Wird eine gemäß Ziffer 4.7 und/oder Ziffer 4.8 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von dem Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

7.3       Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

- höhere Gewalt oder andere von dem Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;

- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;

- ein Veranstalter seiner Mitteilungspflicht gemäß Ziffer 5.7 nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt;

- vertragsgegenständliche Räumlichkeiten entgegen Ziffer 10.1 ohne die vorherige Zustimmung des Hotels untervermietet werden.

7.4       Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Gastes auf einen Schadenersatz.

 

8          Haftung des Hotels

8.1       Das Hotel haftet dem Gast nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Es haftet für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche grundsätzlich nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Ausnahmsweise haftet es für leichte Fahrlässigkeit bei Schäden aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, und bei Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine Haftung des Hotels für Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

8.2       Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel. Veranstaltern obliegt die sachgerechte Versicherung von mitgebrachten Gegenständen.

8.3       Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei einem Abhandenkommen oder einer Beschädigung auf dem    Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach der Maßgabe der vorstehenden Ziffer 8.1, Sätze 1 bis 5.

8.4       Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach der Maßgabe der vorstehenden Ziffer 8.1, Sätze 1 bis 5.

8.5       Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleicher Weise zugunsten aller zur Erfüllung seiner Vertragspflichten durch das Hotel eingesetzten Unternehmen, Subunternehmen und Erfüllungsgehilfen.

 

9          Verjährung

9.1       Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in sechs Monaten, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

9.2       Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer  vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

 

10        Sonstige Bestimmungen

10.1     Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels.

10.2     Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und Zahlung eines Zuschlags mitgebracht werden. In Räume mit Speisen- und Getränkeausgabe dürfen Tiere nicht mitgebracht werden.

10.3     Weckaufträge wird das Hotel mit größtmöglicher Sorgfalt erfüllen. Schadenersatzansprüche aus fehlerhafter Erfüllung sind, außer in den Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, ausgeschlossen.

10.4     Schriftliche oder telefonische Auskünfte werden nach bestem Gewissen erteilt, sofern sie datenschutzrechtlich zulässig sind. Schadenersatzansprüche aus fehlerhafter Erfüllung sind, außer in den Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, ausgeschlossen.

10.5     Fundsachen werden nur auf Anfrage des Gastes nach dessen Legitimation kostenpflichtig nachgesandt. Sie werden in dem Hotel sechs Monate aufbewahrt. Nach dieser Frist werden Gegenstände, die einen ersichtlichen Wert haben, dem lokalen Fundbüro übergeben.

10.6     Schriftliche Nachrichten, verschlossene Post und Warensendungen für Gäste behandelt das Hotel mit größtmöglicher Sorgfalt nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Aufbewahrung, Zustellung und Nachsendung wird gegen eine Kostenerstattung und auf ausdrücklichen Wunsch des Gastes übernommen. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.

 

11        Schlussbestimmungen

11.1     Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen mindestens in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

11.2     Erfüllungs- und Zahlungsort für beide Seiten ist Fulda.

11.3     Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

11.4     Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten wird Fulda vereinbart, soweit dies zulässig ist.

11.5     Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

 

Fulda, 01.03.2023